Sie erhalten eine Verordnung für Sprachtherapie bei:
- HNO-Ärzten
- Kieferorthopäden
- Neurologen
- Kinderärzten ( U8 / U9 )
- oder bei Ihrem Hausarzt
Sie können auch direkt in meiner Praxis für Sprachtherapie anrufen und einen Termin vereinbaren.
Wann sollten Sie eine sprachtherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen?
- Bei Kindern ist eine Untersuchung ab dem dritten Lebensjahr sinnvoll, wenn das Kind nicht oder wenig spricht, erst sehr spät angefangen hat zu sprechen oder schwer zu verstehen ist.
- Bei Erwachsenen sollte sechs Wochen nach dem Schlaganfall bzw. nach einem stationärem Rehaaufenthalt mit der Sprachtherapie begonnen werden.
- Bei länger als drei Wochen andauernder Heiserkeit.